Diese Haus- und Schulordnung gilt für Schüler, Lehrkräfte, sonstige Mitarbeiter und Gäste.
0. Allgemeines
Jeder Schüler wird am Anfang eines Schuljahres durch den Klassenleiter über die bestehende Haus- und Schulordnung des Gymnasiums Neukloster belehrt. Es besteht Schulpflicht für jeden Schüler. Stundenweises Fehlen ist vorab zu beantragen. Unvorhersehbares Fehlen ist innerhalb von drei Tagen schriftlich zu entschuldigen.
1. Betreten des Schulgeländes und der Schulgebäude
1.1. Fahrschüler können den zugewiesenen Aufenthaltsraum nutzen. Radfahrer und Kraftfahrer stellen ihre Fahrzeuge nur auf zugewiesenen Stellflächen ab. Zufahrten für die Feuerwehr sind freizuhalten. Auf dem Schulgelände herrscht Fahrverbot. Vor der 1. Stunde befindet sich der Aufenthaltsbereich ausschließlich auf dem Schulhof.
1.2. Das Betreten des Hauptgebäudes erfolgt ausschließlich über den 1. Eingangsbereich zum Treppenhaus vom Schulhof aus (10 Minuten vor Unterrichtsbeginn). Ab 7.30 Uhr können die Schüler den entsprechenden Unterrichtsraum im Beisein der Lehrkraft betreten.
1.3. Der Wechsel Schulgebäude - Neubau erfolgt am Ende der jeweiligen Hofpause. Vom Ersatzbau ins Schulgebäude wird sofort gewechselt, d. h. meistens nach der 2., 5. oder 6. Stunde
1.4. Der Neubaubau und die Sporthalle sind auf dem kürzesten Weg aufzusuchen. Jeder Schüler ist verpflichtet, zum Stundenbeginn arbeitsbereit an seinem Platz zu sein.
2. Verhalten in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände
2.1. Die Einrichtungsgegenstände sind schonend zu behandeln, nicht zu beschädigen und zu beschmieren. Jeder Schüler ist für seinen Platz verantwortlich. Er verlässt ihn in sauberem Zustand und stellt den Stuhl an den Tisch. Hilfsmittel zur Eingliederung (z.B. Treppenlift, Rampen) dürfen nicht zweckentfremdet benutzt werden.
2.2. Technische Geräte dürfen nur nach Aufforderung durch den Lehrer benutzt werden. Dies gilt auch für den Anschluss eigener Geräte, z. B. Handy/Laptop. Insbesondere sind die entsprechenden Fachraumordnungen zu beachten. Mobiliar darf nicht ohne vorherige Absprache mit der Schulleitung umgeräumt werden.
2.3. Die Fenster sind ausschließlich durch Lehrer bzw. beauftragte Schüler zu öffnen und zu schließen.
2.4. Der Lehrer verlässt als Letzter den Raum.
2.5. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume und in sauberem Zustand zu halten.
2.6. Die Benutzung von Schulräumen außerhalb der Unterrichtszeit ist im Sekretariat schriftlich anzumelden. Die genutzten Räumlichkeiten sind im sauberen Zustand zu verlassen. Der obere Flurbereich ist ausschließlich Arbeitsbereich der Klassenstufe 11 und 12 – hier verhalten sich alle Schüler entsprechend leise. Für diese Schüler ist hier der Aufenthalt auch während der Pausen gestattet. Die Nutzungsbedingungen für die Schülerbibliothek, die Schülerküche und die Stufenräume werden gesondert geregelt.
2.7. In den Schulgebäuden (einschließlich Ersatzbaubereich) und auf dem gesamten Schulgelände herrscht Rauch- und Alkoholverbot. Das Mitführen und Konsumieren von Drogen und drogenähnlicher Substanzen sowie Geräte jeglicher Art (e-Shishas, Elektrozigaretten etc.) ist/sind verboten. Bei Verstoß sind rechtliche Konsequenzen zu erwarten.
2.8. Das Benutzen von multimedialen Aufnahme- und Abspielgeräten (z.B. Handys, Tablets, MP3-Playern etc.) ist im Schulgebäude und im Neubau nur entsprechend der Mediennutzungsvereinbarung erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen können diese Geräte entsprechend eingezogen werden.
2.9. Ton-, Bild- und Videoaufnahmen von Personen bedürfen der ausdrücklichen Erlaubnis der beteiligten Personen. Aufnahmen des Unterrichtsgeschehens (Festhalten von Arbeitsergebnisse, Versuchsanordnungen etc.) sind nur in Absprache und nach Genehmigung der Lehrperson erlaubt.
2.10. Es ist verboten, Waffen (Hieb-, Schuss- und Stichwaffen jeglicher Art, Messer jeglicher Art, KO-Spray, Elektroschocker, Schlagringe, Springerstiefel, Schuhe mit Stahlkappen) zu tragen bzw. zu führen oder zu transportieren.
2.11. Es ist untersagt, in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände Skateboards, Inline-Skates etc. zu benutzen.
3. Pausenordnung
3.1. Aus Sicherheitsgründen sind das Rutschen auf den Treppengeländern und das Laufen auf den Fluren untersagt. Der Klassenraum ist unverzüglich aufzusuchen.
3.2. Während der Hofpausen (nach der 2. und 6. Stunde) haben alle Schüler das Schulgebäude zu verlassen. Am Anfang der 1. Hofpause (10 Minuten) steht den Schülern der Unterrichtsraum für das Frühstück zur Verfügung. Die gültigen Fachraumordnungen sind zu beachten.
Die Schüler begeben sich durch die seitlichen Ausgänge oder den Hinterausgang des Schulgebäudes bzw. den Haupteingang des Ersatzbaues auf den Schulhof. Der Schulhof ist sauber zu halten. Abfälle sind in die entsprechenden Behältnisse zu werfen (Mülltrennung).
Sämtliche Grünanlagen sowie Installationen (z. B. Tiefstrahler) dürfen nicht beschädigt werden. Rücksichtsvolles Verhalten ist oberstes Prinzip.
Das Rauchen ist gemäß dem Nichtraucherschutzgesetz M-V an Schulen nicht gestattet und kann mit einer Geldbuße bis zu 500,00 € geahndet werden.
Auf dem Schulgelände besteht Alkoholverbot. Den Anweisungen der aufsichtführenden Lehrer ist Folge zu leisten. Am Ende der Pause betreten alle geordnet und auf kürzestem Weg die Schulgebäude.
3.3. Bei extremen Witterungsverhältnissen halten sich alle Schüler unter Aufsicht des in der nächsten Stunde unterrichtenden Lehrers in dem Raum auf, in dem sie nachfolgend Unterricht haben.
3.4. In Freistunden haben sich Schüler diszipliniert zu verhalten. Es kann der dafür vorgesehene Raum aufgesucht werden. Der Aufenthalt an der Sporthalle und anderen Schulgeländen ist in dieser Zeit untersagt. Besonders während des Zeitraumes der Prüfungen haben sich alle Schüler besonders umsichtig zu verhalten, um den Verlauf der Prüfungen nicht zu beeinträchtigen.
4. Verlassen des Schulgebäudes
4.1. Während der offiziellen Unterrichtszeiten und Pausen dürfen Schüler das Schulgelände nur in begründeten und von Lehrern genehmigten Fällen verlassen. Jedes Entfernen vom Unterricht, z. B. bei Unwohlsein, ist dem Fachlehrer mitzuteilen. Die Erziehungsberechtigten werden diesbezüglich durch die Sekretärin informiert.
4.2. In Freistunden dürfen sich Schüler unter 18 Jahren nur mit schriftlichem Einverständnis der Erziehungsberechtigten außerhalb des Schulgeländes aufhalten.
4.3. Nach Schulschluss haben alle Schüler das Schulgebäude zu verlassen. In begründeten Fällen (vorzeitiger Unterrichtsschluss) haben Fahrschüler die Möglichkeit, bis zur Abfahrt der Busse den Aufenthaltsraum aufzusuchen.
5. Schutz des Eigentums
5.1. Für sein persönliches Eigentum und für die von der Schule ausgeliehenen Bücher sowie Materialien ist jeder Schüler selbst verantwortlich. Bei Nachweis unsachgemäßen Umgangs werden entsprechende disziplinarische Maßnahmen eingeleitet (z. B. Arbeit im Außengelände).
5.2. Die installierten Schließfächer der Firma Mietra sind vertraglich gebunden und werden eigenverantwortlich genutzt. Die Haftung der Schule erstreckt sich nicht darauf.
5.3. Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben. Nicht abgeholte Gegenstände werden in Abständen ausgestellt und können nach öffentlicher Bekanntmachung versteigert werden (§ 979 BGB)
6. Verstoß gegen die Schulordnung
6.1. Wer gegen die Schulordnung verstößt, wird disziplinarisch zur Verantwortung gezogen, d. h. dass er zur Wiederherstellung des alten Zustandes verpflichtet wird bzw. in schweren Zuwiderhandlungen oder Wiederholungsfällen mit Ordnungsmaßnahmen gemäß § 60 Schulgesetz gerechnet werden muss.
Gemäß Beschluss der Schulkonferenz vom 08.05.2018