Informationen für zukünftige 7. Klassen

⇒ Schuljahr 2024/2025

anmeldung

Eine wichtige Entscheidung für die Zukunft Ihres Kindes ist zu treffen!
Wir wollen Ihnen bei dieser Entscheidungsfindung unterstützend zur Seite stehen.

Wir bieten für Sie und Ihr Kind folgende Informationsmöglichkeiten an:  
 1.  Elterninfoabend am 14.01.2025 um 18.30 Uhr in der Aula des Gymnasiums
 2.  Tag der offenen Tür am 18. Januar 2025 von 10.00 bis 13.00 Uhr
  • lernen Sie unser Schulgebäude kennen
  • erfahren Sie Wissenswertes über die Fachbereiche
  • Präsentation der zweiten Fremdsprachen
  • CertiLingua, bilingualer Unterricht sowie Angebote interkulturellen Lernens werden vorgestellt
  • Profile im Wahlpflichtbereich und außerunterrichtliche Angebote
  • Informationen der Schulleitung
  • Einblicke in die Möglichkeiten digitalen Lernens
 3.  Individuelle Beratungsgespräche mit der Schulleitung
  • Schulleiterin Frau Paschen und Stellvertreter Herr Skriwanek
  • melden Sie sich telefonisch oder unter der E-Mail-Adress an:
    038422 25349 bzw. schulleitung@gymnasium-neukloster.de
4.

Individuelle Schnupperstunden für Schüler können in diesem Schuljahr aus bautechnischen Gründen leider nicht angeboten werden.


Vorab schon an dieser Stelle Antworten auf zwei häufig gestellte Fragen:

Wo und wie muss ich mein Kind am Gymnasium anmelden?
  • mit ausgefülltem Antrag und Kopie des Halbjahreszeugnisses bis zum letzten Werktag im Februar in unserem Gymnasium

  • Abgabemöglichkeiten:
    → im Sekretariat oder im Briefkasten am Haupteingang des Gymnasiums
    → Abgabe bei der Schulleitung am 13.02. zwischen 10 und 12 Uhr
    → per EMail: sekretariat@gymnasium-neukloster.de
    → auf dem Postweg

 

Wie sieht es mit den Zugangsbedingungen aus?
  • in Klasse 6 treffen ausschließlich Sie als Eltern diese Entscheidung
  • ein bestimmter Notendurchschnitt ist beim Wechsel nach Klasse 6 nicht maßgeblich; dies ändert sich aber in den folgenden Schuljahren

 Download:

--> InformationsschreibenInformation-neue-Kl7.pdf
--> Formular für die Anmeldung (für 2025/2026Anmeldeformular7.pdf


Allgemeiner Hinweis zur Rechtslage:

Gemäß § 113 SchulG M-V besteht hinsichtlich der Schülerbeförderung für den Schulträger nur die Pflicht, die Schülerbeförderung für Schüler der örtlich zuständigen Schule durchzuführen. Schüler, die unter Inanspruchnahme der freien Schulwahl nicht die örtlich zuständige Schule besuchen, können kostenlos an der Schülerbeförderung auf der Strecke bis zur örtlich zuständigen Schule teilnehmen, sofern diese eingerichtet ist. Ausnahmen regelt der § 45 Absatz 4 SchulG M-V. Näheres zur Schülerbeförderung ist bei den zuständigen Schulträgern der Gymnasien zu erfragen.

Kontakt

Gymnasium Am Sonnenkamp
August-Bebel-Allee 9, 23992 Neukloster

Tel: 038422 25349
Fax: 038422 25467

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