Klausuren sind so zu gestalten, dass sie Leistungen in den drei Anforderungsbereichen erfordern:
- das Wiedergeben von Sachverhalten und Kenntnissen im gelernten Zusammenhang,
- die Verständnissicherung sowie
-das Anwenden und Beschreiben geübter Arbeitstechniken und Verfahren.
-das selbständige Auswählen, Anordnen, Verarbeiten, Erklären und Darstellen bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung bekannten Zusammenhang und
-das selbstständige Übertragen und Anwenden des Gelernten auf vergleichbare neue Zusammenhänge und Sachverhalte.
-das Verarbeiten komplexer Sachverhalte mit dem Ziel, zu selbständigen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Verallgemeinerungen, Begründungen und Wertungen zu gelangen. Dabei wählen die Schülerinnen und Schüler selbstständig geeignete Arbeitstechniken und Verfahren zur Bewältigung der Aufgabe, wenden sie auf eine neue Problemstellung an und reflektieren das eigene Vorgehen.
Der Schwerpunkt der zu erbringenden Leistungen liegt im Anforderungsbereich II. Darüber hinaus sind die Anforderungsbereiche I und III zu berücksichtigen. Auf grundlegendem Anforderungsniveau sind die Anforderungsbereiche I und II, auf erhöhtem Anforderungsniveau die Anforderungsbereiche II und III stärker zu akzentuieren.
Die Bewertung von Klausuren erfolgt entsprechend einer Prozenttabelle entsprechend Anlage 1 der Abiturprüfungsverordnung.