mittlerer Reife 10
Die Mittlere Reife Prüfung erfolgt am Ende der Klasse 10.
NEU: § 19 (4) Schulgesetz:
Mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums erreichen die Schülerinnen und Schüler, deren Zeugnis der Jahrgangsstufe 10 einen Notendurchschnitt über alle Fächer von bis zu 3,9 oder besser ausweist, einen Abschluss, der der Mittleren Reife gleichwertig ist.
SchülerInnen, die diesen Durchschnitt nicht erreichen und das Gymnasium verlassen wollen, erhalten eine gesonderte Beratung und Einweisung bezüglich der Teilnahme an einer entsprechenden Prüfung zum Erhalt der Mittleren Reife.
(Stand: 08.2022 / Wz)
Prüfungstermine:
www.bildung-mv.de
→ Schülerinnen und Schüler: Prüfungen und Abschlüsse - Termine
Vorabhinweise:
Die Vorabhinweise legen die Schwerpunkte für die Vorbereitung auf die Prüfung fest:
www.bildung-mv.de
→ Schülerinnen und Schüler: Prüfungen und Abschlüsse - Vorabhinweise
Anträge u. Prüfungsverordnung:
Siehe Menü: Schule/Formulare, Anträge u.a. (Punkt 5): > Hier <