Innerbetriebliches Konzept zum Distanzunterricht
Es ist unser erklärtes Ziel, unsere SchülerInnen auch in Phasen des Distanzunterrichtes aufgrund von Quarantäne definierter Gruppen bzw. Schulschließung bestmöglich zu betreuen und Lernfortschritte zu erzielen.
Darüberhinaus trägt der Distanzunterricht über IServ einen wichtigen Beitrag, die Eigenverantwortlichkeit unserer Schülerinnen und Schüler zu stärken und individuelles Lernen zu fördern.
Das Konzept berücksichtigt die überbehördlichen Regelungen zur Absicherung von Distanzunterricht.
Informationen:
- Distanzunterricht: Das Lernen zu Hause (hier: Online-Unterricht für Zuhause) bleibt ein wichtiger Bestandteil des Lernprozesses.
- Distanzunterricht ist eine Form des Schulunterrichtes, die sich juristisch aus der Beschulungspflicht des Staates und damit zur Aufrechterhaltung des Unterrichtes bei Auftreten einer Pandemie ergibt.
- Zum Distanzunterricht werden die vorhandenen technischen Möglichkeiten genutzt, um eine räumliche Distanz aller am Unterricht beteiligten Menschen herzustellen. Der Distanzunterricht ersetzt damit zeitweilig den Präsenzunterricht.
- Der angeordnete Distanzunterricht unterliegt der Schulpflicht. Die Teilnahme ist daher für die Schüler ebenso verbindlich wie beim Präsenzunterricht.
- Leistungsnachweise / -bewertungen:
- Zu erbringende Leistungsnachweise im Distanzunterricht entsprechen i.d.R. dem Anforderungsniveau im Präsenzunterricht.
- Für den Zeitraum mit Einschränkungen im Regelunterricht gelten gesonderte Bestimmungen.
- Für SchülerInnen, die ausschließlich oder überwiegend in Distanz unterrichtet werden, gelten abweichende Bestimmungen zur Leistungsbewertung.
→ für Eltern: Informationsblatt zum Distanzunterricht.pdf (Stand: 04.12.2020, Wz)