Sonderregelungen zur Leistungsbewertung
unter Pandemie-Bedingungen
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und hat für Bewertung von Schülerleistungen unter Panademie-Bedingungen Sonderregelungen erlassen. Dazu haben wir für unsere Eltern und Schülern jeweils eine Zusammenfassung / einen Überblick zusammengestellt:
a) Leistungsbwertungen im Regelunterricht mit Einschränkungen (befristet bis 31.01.2021)
→ Leistungsbewertung-eingesch-Regelunterricht.pdf
b) Leistungsbewertungen im Distanzunterricht
→ Leistungsbewertung-Distanzunterricht.pdf
rechtliche Grundlagen:
- Verordnung zur einheitlichen Leistungsbewertung an den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern
(Leistungsbewertungsverordnung - LeistBewVO M-V) vom 30. April 2014
mit berücksichtigte Änderung: § 11a neu gefasst durch Artikel 2 der Verordnung vom 24. Juli 2020 - Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung (Abiturprüfungsverordnung - APVO M-V) vom 19. Februar 2019
mit berücksichtigte Änderung: durch Artikel 2 der Verordnung vom 23. Juli 2020
↑ - Zweite Verordnung zu Änderungen im Schulrecht infolge des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 vom 24. Juli 2020
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