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- Veröffentlicht: 30. Juli 2020
Bei bestimmten Personengruppen ist das Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf höher (siehe Hinweise des RKI: Link) sowie für Kinder und Jugendliche auch unter den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Kinder und Jugendmedizin (DGKJ: Link)
Nach den Empfehlungen des RKI kommt es immer auf das individuelle Risiko an, welches von verschiedenen Faktoren abhängt, vor allem von Vorerkrankungen.
Der Schutz aller Beschäftigten sowie der Schülerinnen und Schüler genießt höchste Priorität. Vor diesem Hintergrund werden auf Basis der bisher zur Verfügung stehenden Daten und nach Konsultation des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie führenden Wissenschaftlern der Universitätsmedizin Rostock folgende Maßgaben erlassen:
Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen, die zu einer der Personengruppen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung (gemäß RKI) gehören, können auf Antrag bei der unteren Schulbehörde im Distanzunterricht beschult werden (§ 48 Absatz 2 SchulG M-V). Die Zugehörigkeit zu einer so genannten Risikogruppe ist glaubhaft zu machen. Im Zweifel kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen (Erziehungsberechtigte, Geschwisterkinder etc.) mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben. Bereits bestehende Anträge können durch die zuständige Schulbehörde fortgeschrieben werden.
Auszug aus:
Hygieneplan für SARS-CoV-2 (vom 22.07.2020)
81. Hinweis: Hygieneplan Corona für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern